Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 2024
für Deutsche Meisterschaften (Stand: 14.09.2022)
(1) Veranstalter
Deutscher Gehörlosen-Sportverband - Sparte Leichtathletik
(2) Bestimmungen
Die Meisterschaften werden nach den gültigen Wettkampfbestimmung („IWB, Internationale
Wettkampfbestimmungen“) ausgeführt.
(3) Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die sich in den Vorkämpfen oder Vorläufen die weitere Teilnahmeberechtigung erworben haben, diese aber nicht wahrnehmen, werden von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben (Einzel- und Mannschaft) ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet der Verzicht des Teilnehmers, den dieser dem Kampfrichterobmann sofort nach Beendigung des Vorkampfes oder des betreffenden Laufes und noch vor der Weitergabe der Wettkampfliste bekannt geben muss.
(4) Zeitpläne
Änderungen der Zeitpläne können nach Eingang der Meldungen notwendig sein, werden dann jedoch den beteiligten Vereinen von dem Wettkampfbeginn rechtzeitig mitgeteilt.
(5) Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind gehörlose und schwerhörige Athleten sowie Gehörlosen-, Schwerhörigenschulen. Die Bestimmungen im Gehörlosensport (national und international) schreiben vor, dass die Wettkampfteilnehmerinnen einen Hörverlust von mindestens 55 dB auf der besten Ohrseite aufweisen sollen. Nicht teilnahmeberechtigt sind auch Athleten mit einer Fehlminderung (Hörbehinderung neuer Art), d.h. solche, die hören und doch nicht wahrnehmen können. Ansonsten gilt Sportordnung §5.
(6) Startbeschränkung
Ein Teilnehmer, der aus der KU8, KU10, KU12, JU14 und JU16 kann nur in 4 Disziplinen und 1 Staffel am Tag eingesetzt werden. Bambinis dürfen max. in 3 Disziplinen (incl. Staffel) antreten.
Ein Teilnehmer darf in jeder Disziplin in nur einer Altersklasse pro Veranstaltung starten. Ausnahmen: bei geringen Anmeldungen in Disziplinen dann Start in einer entsprechenden Altersklasse.
(7) Anmeldungen
Die Anmeldungen sind DGS-Leichtathletik-Meldebögen zu den angesetzten Meldeterminen einzureichen. (siehe Ausschreibung)
(8) Organisationsgebühren
Organisationsgebühren sind bei Abholung der Startunterlagen in bar zu zahlen. Es müssen alle Meldungen bezahlt werden.
Wettbewerbe |
Mä / Fr / Sen |
Jugend U14-U20 |
Kinder U12+U10+U8 |
Einzel |
05,00 |
03,50 |
2,50 |
Staffel |
10,00 |
07,50 |
5,00 |
Mehrkampf |
16,00 |
11,00 |
8,00 |
(9) Nachmeldungen
Werden 60 Minuten vor Wettkampfbeginn gegen ein doppeltes Meldegeld je Wettbewerb nur angenommen, wenn es Zeitplan und Teilnehmerzahl zulassen. Die Entscheidung fällt
die Wettkampfleitung der Sparte Leichtathletik.
(10) Ummeldungen
Ummeldungen werden nur dann angenommen, wenn ein Wettbewerb wegen geringer Meldungen ausfällt. Startgebühren bleiben gleich!
(11) Startnummern-Ausgabe
Werden Vereinsweise 2 Stunden vor Wettkampfbeginn im Wettkampfbüro ausgegeben.
(12) Startnummern
Die Startnummer ist nicht übertragbar. Startnummern sind originell auf der Brust zu tragen, beim Hoch- und Stabhochsprung entweder auf der Brust oder dem Rücken.
(13) Auszeichnungen Medaille
Jeweils die Endkampf- bzw. Endlaufteilnehmer eines Wettkampfes (Einzel und Mannschaft).
Ab 5 Teilnehmer werden die Gold-, Silber- und Bronzemedaillen vergeben.
Bei 4 Teilnehmer eine Gold- und Silbermedaille und bei 3 Teilnehmer nur eine Goldmedaille. Ausgenommen bis einschl. U16 alle Medaillen sind an die ersten 3 Sieger zu vergeben. Die Medaillen werden sofort nach dem Wettkampf verteilt!
(14) Urkunde
Die ersten sechs jeder Alterklasse des Wettbewerbes erhalten eine Urkunde. Ausgezeichnete Urkunden liegen am Ende des Veranstaltungstages zur Abholung bereit. (Nur Trainer oder Betreuer können sie im Wettkampfbüro abholen).
(15) Pokale oder Sachpreisen
Am Ende der Veranstaltung werden weitere Ehrungen je nach Verfügbarkeit von Sachpreisen oder Pokalen von Organisatoren durchgeführt. Die Preise werden nicht nachgesandt!
(16) Ergebnisse
Ergebnisse werden zeitnah nach dem Wettkampfende auf der Homepage www.dgs-leichtathletik.de veröffentlicht.
(17) Protest im Wettkampfwesen
Einsprüche, die das Ergebnis oder die Durchführung des Wettkampfs betreffen, müssen innerhalb von 60 Minuten nach offizieller Bekanntgabe des Wettkampfergebnisses eingelegt werden. Dies erfolgt mit einem Protestformular, das im Wettkampfbüro ausgelegt wird und gegen Protestgebühr (GBO §3.1)
Das Wettkampfbüroteam hat sicherzustellen, dass der Zeitpunkt der Ergebnisbekanntgabe schriftlich festgehalten wird.
(18) Geräte
Eigene Wurf- oder Stoßgeräte können benutzt werden. Diese müssen aber vor Wettkampfbeginn zur Kontrolle vorgelegt werden.
(19) Anfangshöhe
Bei Meisterschaften ist die Anfangshöhe festgelegt. Dies gilt nur für den Einzelstart, ausgenommen sind Mehrkämpfer. Beim Mehrkampfwettbewerb ist die Anfangshöhe vor Ort festzulegen.
Hochsprung Anfangshöhen
Altersklasse |
Anfangshöhe |
|
Männer |
1,39 m |
weitere + 3cm |
Männliche Jugend U20 + U18 |
1,30 m |
weitere + 3cm |
Männliche Jugend U16 + U14 |
1,09 m |
weitere + 3cm |
Frauen |
1,30 m |
weitere + 3cm |
Weibliche Jugend U20 + U18 |
1,09 m |
weitere + 3cm |
Weibliche Jugend U16 + U14 |
1,00 m |
weitere + 3cm |
(20) Haftung
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle aller Art, Diebstahl oder sonstige Schadensfälle.
(21) Hinweis
Mit der Anmeldung zu den Meisterschaften und den dazugehörigen Qualifikationen erkennen die Vereine und die Teilnehmer die Satzung des DGS und die gültigen Ordnungen der Sparte an.
(22) Sonstiges
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hörhilfen bei den Wettkämpfen nicht getragen werden dürfen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation!